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   BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B   

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BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B (https://dejure.org/2006,23180)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B (https://dejure.org/2006,23180)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - B 9a SB 22/05 B (https://dejure.org/2006,23180)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.12.1987 - 7 BAr 61/84
    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Hat ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht lediglich einen Sachantrag gestellt, so kann dieses darüber entscheiden, ohne von sich aus der Frage einer Zurückverweisung näher zu treten (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84, JURIS; BSG, Beschluss vom 9. September 1998 - B 6 KA 34/98 B, JURIS).

    Aus den Darlegungen des Klägers ergibt sich nicht, dass ein im Berufungsverfahren fortwirkender Verfahrensfehler des SG vom LSG nicht beseitigt werden konnte (vgl hierzu auch BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84, JURIS, mwN).

    Jedenfalls ist eine Begründung dann überflüssig, wenn das Berufungsgericht durch eine Beweisaufnahme zum Ausdruck gebracht hat, es wolle in der Sache entscheiden und der Kläger nach Abschluss der Beweisaufnahme in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG eine Zurückverweisung nicht ausdrücklich beantragt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84).

    Abgesehen davon, dass danach das Urteil nur eine gedrängte Darstellung des Tatbestandes enthält, fehlt es auch an einer Begründung des Klägers dazu, inwiefern das Urteil auf dem von ihm behaupteten Mangel beruhe; die Beschwerdebegründung enthält insoweit keine Ausführungen (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84, JURIS).

    Ebenso wenig ist die Begründungspflicht bereits dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 7 BAr 61/84, JURIS).

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde damit begründet, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ), so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ) zunächst die dem (vermeintlichen) Verfahrensmangel zu Grunde liegenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Jedenfalls dann, wenn vor dem Termin auf eine eindeutige Anfrage des Gerichts unter Hinweis auf das bisherige schriftsätzliche Vorbringen keine entsprechende Antwort folgt, ist auch von einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten zu erwarten, dass er in der mündlichen Verhandlung zumindest deutlich macht, er halte unter Bezugnahme auf früher gestellte Beweisanträge eine weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich (vgl Beschlüsse des BSG vom 14. Dezember 1989 - 2 BU 204/89; vom 30. Oktober 1990 - 8 BKnU 6/90; vom 30. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B, alle JURIS).
  • BSG, 13.07.2004 - B 2 U 84/04 B

    Ausschluss des Rechtsmittelverfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Sie wurde dem § 158 Verwaltungsgerichtsordnung nachgebildet und soll außerdem verhindern, dass das Rechtsmittelgericht die nicht angefochtene Hauptsacheentscheidung zumindest inzident mit nachprüfen muss, weil von dieser letztlich auch die Kostenentscheidung abhängt (BSG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - B 2 U 84/04 B, JURIS).
  • BSG, 27.01.1999 - B 12 KR 56/98 B

    Verfahrensrüge gegen Kostenentscheidung als isolierte Anfechtung

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Diese Vorschrift umfasst nicht nur die (allgemeine) Kostenentscheidung nach § 193 SGG , sondern auch die spezielle Kostenvorschrift des § 192 SGG (ebenso zum früheren § 192 SGG : BSG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - B 12 KR 56/98 B, mwN).
  • BSG, 08.01.1985 - 7 BAr 109/84

    Kostenentscheidung - Berufungsurteil - Revision - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Gemäß § 165 iVm § 144 Abs. 4 SGG ist ein Rechtsmittel zum BSG ausgeschlossen, wenn es sich um die Kosten handelt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 54).
  • BSG, 23.10.2003 - B 11 AL 199/03 B

    Bezeichnung des Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Die Rüge der Verletzung des § 192 SGG betrifft den Inhalt der Entscheidung und nicht das Verfahren (vgl BSG, SozR Nr. 2 zu § 192 SGG ; BSG, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - B 11 AL 199/03 B, JURIS).
  • BSG, 30.10.1990 - 8 BKnU 6/90
    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Jedenfalls dann, wenn vor dem Termin auf eine eindeutige Anfrage des Gerichts unter Hinweis auf das bisherige schriftsätzliche Vorbringen keine entsprechende Antwort folgt, ist auch von einem nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten zu erwarten, dass er in der mündlichen Verhandlung zumindest deutlich macht, er halte unter Bezugnahme auf früher gestellte Beweisanträge eine weitere Sachverhaltsaufklärung für erforderlich (vgl Beschlüsse des BSG vom 14. Dezember 1989 - 2 BU 204/89; vom 30. Oktober 1990 - 8 BKnU 6/90; vom 30. März 1999 - B 9 VJ 1/98 B, alle JURIS).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Zum anderen ist auch bei dem Vorliegen von gravierenden Verfahrensmängeln - etwa der Verletzung des rechtlichen Gehörs - im Rahmen der Ermessensausübung im Wesentlichen auf prozessökonomische Gesichtspunkte abzustellen; im Zweifel ist der Erwägung des LSG, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, im Interesse einer zügigen Erledigung des Verfahrens der Vorrang einzuräumen (vgl BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - B 13 RJ 194/03 B, JURIS; SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 1/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - keine Bildung engerer Vergleichsgruppen bei Arzt mit

    Auszug aus BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B
    Zum anderen ist auch bei dem Vorliegen von gravierenden Verfahrensmängeln - etwa der Verletzung des rechtlichen Gehörs - im Rahmen der Ermessensausübung im Wesentlichen auf prozessökonomische Gesichtspunkte abzustellen; im Zweifel ist der Erwägung des LSG, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, im Interesse einer zügigen Erledigung des Verfahrens der Vorrang einzuräumen (vgl BSG, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - B 13 RJ 194/03 B, JURIS; SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 05.10.1998 - B 13 RJ 285/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund

  • BSG, 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B

    Zurückverweisung an das Sozialgericht

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 34/98 B

    Ermessen des Berufungsgerichts bei der Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlern

  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Es fehlt bereits an Vortrag, dass die Klägerin in der Berufungsinstanz die Zurückverweisung der Sache an das SG beantragt habe (vgl zu diesem Erfordernis BSG vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84 - Juris RdNr 4; vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - Juris RdNr 6; vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 6 mwN) .

    Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, mit dem LSG eine Zurückverweisung als Ausnahme anzusehen und bei Entscheidungsreife hiervon Abstand zu nehmen (vgl Senatsbeschluss vom 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B - Juris RdNr 9; BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1; BSG vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 7 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 R 1223/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensmangel - Anhörung eines

    Dabei ist auch der Ausnahmecharakter der Vorschrift zu berücksichtigen (BSG, Beschluss vom 14. Februar 2006 - B 9a SB 22/05 B - juris, Rn. 7; K., a.a.O., § 159 Rn. 5, 5b).
  • BSG, 12.01.2017 - B 9 V 58/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Zum einen fehlt es bereits an Vortrag, dass der Kläger in der Berufungsinstanz die Zurückverweisung der Sache an das SG beantragt habe (vgl zu diesem Erfordernis BSG vom 21.12.1987 - 7 BAr 61/84 - Juris RdNr 4; vom 9.9.1998 - B 6 KA 34/98 B - Juris RdNr 6; vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 6 mwN) .

    Dabei ist es nicht ermessensfehlerhaft, eine Zurückverweisung als Ausnahme anzusehen und bei Entscheidungsreife hiervon Abstand zu nehmen (vgl BSG Beschluss vom 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B - Juris RdNr 9; BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57; BSGE 88, 274 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1; BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B - Juris RdNr 7 mwN) .

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